Schwammbekämpfung

Die Schwammbekämpfung zählt zu den physikalischen und/oder biologischen Maßnahmen zur Bekämpfung von tierischen bzw. pflanzlichen Holzzerstörern.

Der Rückbau organischer Substanzen wird in der Natur durch Schwämme vollzogen und zählt somit zum Bestandteil des Ökosystems. Treten jedoch Pilze und Schwämme im normalen Wohnbereich auf, deutet dies auf erhöhte Durchfeuchtung und Baumängel hin. Grundsätzlich setzt ein Schwammbefall organische Substanz, einen erhöhten Durchfeuchtungsgrad und eine spezifisch günstige Temperatur voraus. Bei der Vielzahl von Schwämmen wie z.B. Porenschwamm, Kellerschwamm usw. bildet der echte Hausschwamm eine Sonderstellung und kann gerade im Altbau zu umfangreichen katastrophalen Schäden führen.

Vor der Einleitung von Bekämpfungsmaßnahmen sind Art und Ausmaß des Befalls genau zu ermitteln. Die Bekämpfung ist zwingend durch ein autorisiertes Fachunternehmen auszuführen. Der Zimmermeister der Firma RIBAS ist Inhaber des Sachkundenachweises vom DHBV Deutschen Holz- und Bautenschutz-Verband. Nach DIN 68800 Teil 4 Holzschutz, Bekämpfungsmaßnahmen gegen holzzerstörende Insekten und Pilze ist der Befall von einem Sachkundigen festzustellen, der auch entsprechende Maßnahmen zur Bekämpfung unterbreitet. Die DIN 68800-4 in Verbindung mit dem WTA-Merkblatt gibt Auskunft, welche Maßnahmen zu ergreifen sind.

Begleitend zu den Bekämpfungsmaßnahmen sind die Ursachen der Durchfeuchtung zu beseitigen. Abdichtungs-, Isolierungs- und Trockenmaßnahmen sind daher unerlässlich, um den Schwamm an einer weiteren Zerstörung bzw. Ausbreitung zu hindern. Zu den mechanischen Vorarbeiten, die vor der chemischen Sanierung sorgfältig durchzuführen sind, gehören das Entfernen der befallenen Hölzer, das Abklopfen des Putzes, das Auskratzen der Fugen und das Abflammen der Wand- und Steinoberflächen.

Um auf die Empfindlichkeiten unserer Auftraggeber Rücksicht zu nehmen, sehen wir von der genauen Benennung der befallenen Objekte ab.